Ausgangszustandsbericht

Dienstleistungen - Ausgangszustandsbericht

Die Erstellung eines Ausgangszustandsberichtes (AZB) ist verpflichtend bei der Einreichung von Anträgen im Genehmigungsverfahren nach BImSchG sowohl für die Errichtung von neuen Anlagen als auch bei wesentlichen Änderungen von bestehenden Anlagen, die unter die Industrieemissions-Richtlinie (2010/75/EU) fallen. Bei einer potentiellen zukünftigen Einstellung des Betriebes einer Anlage bilden die Analysenwerte des Ausgangszustands die Grundlage für eine Rückführung.

Gerne überprüfen wir für Sie Ihre Genehmigungsunterlagen auf die Erforderlichkeit eines Ausgangszustandsberichtes (Bestimmung von relevant gefährlichen Stoffen (rgS, CLP, WGK) und ggf. Untersuchungskonzept). Soweit erforderlich, führen wir zudem die Recherchen, Konzeptionierung und die Untersuchung zur Erstellung eines Ausgangszustandsbericht in Abstimmung mit Ihnen und den zuständigen Behörden für Sie durch, sodass Sie Ihre Antragsunterlagen vervollständigen und Ihre Anlage bzw. Ihren neuen Anlagenteil ohne Verzögerungen in Betrieb nehmen können. Da es sich bei den Genehmigungsunterlagen in der Regel um sehr sensible und vertrauliche Daten handelt, gehen wir bei der Bearbeitung diskret und professionell vor und führen die erforderlichen Arbeiten im Sinne der „Arbeitshilfe Ausgangszustandsbericht für Boden und Grundwasser“ der LABO und LAWA aus.

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