Mantelverordnung

Dienstleistungen - Mantelverordnung - Begleitung und Vorbereitung Betriebsbeurteilung

Die Mantelverordnung schafft erstmals ein bundeseinheitliches Recht für die Verwertung des größten Abfallstroms, den mineralischen Abfällen. So hat der Betreiber einer Aufbereitungsanlage, in der mineralische Ersatzbaustoffe hergestellt werden, eine Güteüberwachung durchzuführen. Diese Güteüberwachung besteht aus:

  • dem Eignungsnachweis
  • der werkseigenen Produktionskontrolle
  • der Fremdüberwachung.

Hierbei hat der Betreiber der Aufbereitungsanlage den Eignungsnachweis und die Fremdüberwachung von einer Überwachungsstelle durchführen zu lassen. Die Überwachungsstelle führt die Erstprüfung der mineralischen Ersatzbaustoffe und die Betriebsbeurteilung des Herstellungsbetriebes und der werkseigenen Produktionskontrolle durch und testiert die Konformität in einem Eignungsnachweis.

Die kontinuierliche Fremdüberwachung beinhaltet die Überwachung und Bewertung der werkseigenen Produktionskontrolle und wird ebenfalls von der Überwachungsstelle durchgeführt.     

Gerne bereiten wir für Sie alle erforderlichen Unterlagen für den Eignungsnachweis vor und begleiten Sie erfolgreich durch die Betriebsbeurteilung.

Unser Begleitungs- und Vorbereitungsangebot umfasst unter anderem folgende Leistungen:

  • Vorbereitung der Eignungsprüfung
  • Erstellung des Handbuchs zur werkseigenen Produktionskontrolle (WPK-Handbuch)
  • Vorbereitung und Erstellung aller notwendigen Unterlagen für die Betriebsbeurteilung
  • Eigenüberwachung der Materialien (sofern gewünscht)
  • Begleitung der Betriebsbeurteilung und Eignungsprüfung mit der Untersuchungsstelle

Bei Interesse unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot für die Begleitung und Vorbereitung der Betriebsbeurteilung und beraten Sie im Vorfeld zum Ablauf der Eignungsprüfung.