Mantelverordnung

Dienstleistungen - Mantelverordnung - Beratung und seminare

Die Mantelverordnung tritt am 01. August 2023 in Kraft und regelt den bundeseinheitlichen Umgang mit Abfällen. Sie ist Teil des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und verfolgt das Ziel, den Schutz von Mensch und Umwelt vor schädlichen Auswirkungen von Abfällen sicherzustellen. Dabei enthält die Mantelverordnung mehrere Verordnungen, wie die neue Ersatzbaustoffverordnung (EBV), die novellierte Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) und die Änderung der Deponie (DepV) – und Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV).

Die neue Ersatzbaustoffverordnung bildet dabei das „Herzstück“ der Mantelverordnung. 

Ein wichtiger Punkt der Mantelverordnung ist die sogenannte Recyclingquote. Diese gibt an, wie viel Prozent der mineralischen Abfälle recycelt werden müssen. Die Recyclingquote beträgt je nach Art des Abfalls und der Region zwischen 70 und 80 Prozent. Hierdurch soll die Wiederverwendung von Rohstoffen gefördert und die Entstehung von Deponien vermieden werden.

Die Verordnung regelt unter anderem die Aufbereitung und Verwertung mineralischer Abfälle, wie z.B. Bauschutt, Bodenaushub oder Asche aus Kraftwerken. Hierbei sind verschiedene technische und organisatorische Anforderungen und Änderungen zu erfüllen, um sicherzustellen, dass die Abfälle umweltverträglich behandelt werden.

Die Mantelverordnung gilt für alle Betriebe, die mit mineralischen Abfällen umgehen, wie z.B. Entsorgungsunternehmen, Recyclingbetriebe oder auch Bauunternehmen. Sie legt dabei auch bestimmte Grenzwerte für Schadstoffe fest, die in den Abfällen enthalten sein dürfen.

Unser Seminar- und Beratungsangebot umfasst unter anderem die folgenden Leistungen:

  • Einführung in die Mantelverordnung, im speziellen in die Ersatzbaustoffverordnung
  • Überblick über die neuen Untersuchungspflichten
  • Neue Anforderungen aus der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) 
  • Beratung bei der Umsetzung der Verordnung: Im Zuge Ihres Projektes beraten wir Sie bei der Umsetzung der Anforderungen der Mantelverordnung und helfen Ihnen bei der Einhaltung der Vorgaben und Grenzwerte
  • Wir zeigen Ihnen mögliche Vorteile der Verordnung bei der Umsetzung durch die erleichterte Wiederverwertbarkeit von Materialien auf
  • Materialverwertung und Einstufung nach EBV und DepV
  • Änderungen der BBodSchV
  • Geltende Übergangsregelungen
  • Etc.

Kontaktieren Sie uns gerne, um mehr über unsere Seminar- und Beratungsangebote zur Mantelverordnung zu erfahren. Wir freuen uns darauf, Ihnen weiterzuhelfen!